Mach mal ein Kirchenmusikkonzept für die EKvW...
Es fällt schon auf: in unserer Kirche herrscht immer noch und immer wieder gute Stimmung. Trotz aller Tranformationsbeühungen, trotz aller ungeklärten Perspektiven hinsichtlich der zukünftigen Finanzierbarkeit, trotz der zwingenden Beschäftigung mit herausfordernden Themen.
Es gibt eine Reihe von Faktoren die dazu beitragen, dass wir immer noch gut gelaunt in die Zukunft blicken. Ein entscheidender ist die Musik. Im Gottesdienst, bei Andachten, vor dem Essen, am Abend in vielen Gruppen - überall und immer wieder Musik.
Musik macht fröhlich, macht nachdenklich, öffnet neue Perspektiven, setzt uns in Bewegung und weckt Lebenskraft.
Im Vergleich zu anderen Organisationen ist das schon eine Besonderheit der Kirche wie viel Musik hier drin ist.
Eine der zentralen Erkenntnisse der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung VI ist, dass kirchenmusikalisches Engagement sowie die aktive und passive Teilnahme an kirchenmusikalischen Angeboten wesentlich zur Mitgliederbindung beitragen, heißt es im Personalbericht.
Die Kirchenmusik begeistert Menschen. Auch unsere neue Vizepräsidentin hat bei ihrer Vorstellung berichtet, wie sehr sie von der Musik begeistert wurde und das Orchestrieren bis jetzt schätzt. Vom Kinderchor bis zum Betlehem-Musical, vom Flötenkreis bis zum Sing along im Stadion, die kirchenmusikalische Landschaft in Westfalen ist bunt und vielfältig.
Kirchenmusikalische Arbeit wird in unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen vollzogen. Der überwiegende Teil der derzeit Beschäftigten (88 %) ist in kleinen Nebenbeschäftigungen (C-Stellen) tätig. Sie erhalten Aus-, Fort- und Weiterbildung von den 90 Kirchenmusiker:innen in den A- und B-Stellen. Wie in allen Arbeitsfeldern befinden wir uns auch im Bereich der Kirchenmusik im Generationswechsel. Von den aktuell amtierenden C-Musiker:innen z.B. werden in den nächsten 10 Jahren 55% das Ruhestandsalter erreicht haben.
Generationswechsel. Das bedeutet ja eigentlich, dass eine neue Generation an den Start geht und die musikalische Arbeit weiterentwickelt. In den letzten Jahren ist jedoch der Trend zur Nichtwiederbesetzung oder Reduktion von Kirchenmusikstellen (A und B) zu beobachten. Im letzten Jahr z.B. wurden von 14 freigewordenen Stellen vier reduziert und weitere vier gar nicht wieder besetzt. Diese Entscheidungen wurden von den entsprechenden Körperschaften schweren Herzens und wohlüberlegt getroffen. Aber: musikalisches Leben und damit ein wesentlicher Teil von Verkündigung und Mitgliederbindung sind in Gemeinden mit kleinen und großen Kirchenmusikstellen gefährdet, wenn sich der Trend fortsetzt.
Deswegen wurde während der vergangenen Landessynode über das Thema diskutiert und der Beschluss gefasst, ein Kirchenmusikkonzept für die Evangelische Kirche zu erarbeiten und mit einem Finanzierungsvorschlag zu hinterlegen.
Ziel des Konzeptes soll eine ausreichende und qualitätssichernde Versorgung der Kirchengemeinden der EKvW mit neben- und hauptamtlichen Kirchenmusiker:innen sein. Die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse sind dabei genauso zu berücksichtigen, wie der Reichtum an Formaten und Genres in der kirchenmusikalischen Landschaft Westfalens.
Im Kirchenmusikkonzept sind die Rolle und das Verhältnis von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Kirchenmusiker:innen zu beschreiben. Bei A und B Kirchenmusiker:innen gilt es, die multiplikatorische Kompetenz und künstlerische Expertise als zentrale Elemente ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen.
Eine im Kirchenmusikgesetz aktuell unzureichend gelöste Aufgabe ist die Integration von Personen ohne formale Qualifikation in die kirchenmusikalische Arbeit. Es ist zu prüfen, in welcher Weise sie in das Kirchenmusikkonzept integriert werden können.
Das Miteinander mit anderen Berufsgruppen ist ebenfalls zu betrachten. Die Beteiligung von Kirchenmusiker:innen in Interprofessionelle Pastoralteams ist eine mögliche Form der Zusammenarbeit und könnte in Experimentierräumen erprobt werden.
Eine zentrale Zukunftsfrage in der Transformation ist die Förderung des Nachwuchses. Es geht darum, bereits Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Kirchenmusik in Chören, Bands und Projekten zu ermöglichen und Musiker:innen durch Aus-, Fort- und Weiterbildung zu unterstützen. Dieser Aufgabe muss im Kirchenmusikkonzept ausreichend Raum gegeben werden.